OLG Frankfurt a.M. entscheidet, dass keine Preiserhöhung zulässig ist, wenn Kunden nicht in erforderlichem Maße davon Kenntnis nehmen können. Ein Telekommunikations-Unternehmen hatte hier lediglich per E-Mail und SMS auf Informationen zum Tarif, die im Kundenportal einzusehen wären, hingewiesen. Weiterlesen
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